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Pflegevereine als Träger der Sozialstation
Eine Mitgliedschaft lohnt sich, für Sie und andere!
Traditionell wurden alte Menschen und Kranke von ihren Angehörigen und Ordensschwestern versorgt, wobei die Kirchengemeinden und die
angeschlossenen Schwesternvereine für die Kosten dieser Schwestern aufkamen. Mit dem zahlenmäßigen Rückgang an Ordensschwestern in den Gemeinden und dem gleichzeitig steigenden Bedarf an ambulanter
pflegerischer Versorgung sahen sich die Kirchengemeinden veranlasst, auch Krankenschwestern anzustellen, die keinem Orden angehörten.
Arbeitsrechtliche Vorgaben und von den Betroffenen der Wunsch nach einer 7-Tage-Versorgung erforderten gleichzeitig vielfach eine Zusammenarbeit
zwischen den Pflegekräften. Als Folge wurden vor über 30 Jahren die Diakonie- und Sozialstationen gegründet. Seither sind die Kirchengemeinden und selbständigen Pflegevereine die Träger dieser
Einrichtungen und unterstützen mit einem jährlichen Beitrag die Arbeit der Sozialstation. Denn nicht jede Leistung, die die MitarbeiterInnen der Sozialstation erbringen, wird von den Pflegekassen oder
Krankenkassen erstattet oder kann mit dem Hilfeempfänger abgerechnet werden.
Die eigenständigen oder unmittelbar einer Kirchengemeinde zugehörigen Pflegevereine finanzieren sich wiederum durch die Beiträge ihrer Mitglieder.
Früher wurde man Mitglied im Pflegeverein, damit man im Nofall gegen einen kleinen Obulus oder gegen Naturalien wie Nahrungsmittel pflegerisch und medizinisch versorgt wurde. Dies ist heute undenkbar.
Jedoch ermöglichen die Beiträge der Pflegevereine, dass die Sozialstation weiterhin viele sinnvolle Angebote und Leistungen aufrecht erhalten kann, die nicht Kosten deckend erbracht oder angeboten werden
können.
Werden auch Sie Mitglied im Pflegeverein!
Eine Mitgliedschaft - zeigt die Solidarität mit denjenigen, die einer besonderen Hilfe bedürfen,
- ermöglicht trotz knapper Vergütungen von Kranken- und Pflegekassen eine Menschen würdige Pflege, - gibt der Sozialstation die Möglichkeit, über den von den Pflege- und Krankenkassen
begrenzten Leistungskatalog hinaus, im Einzelfall Hilfen zu gewähren, die sonst niemand anbietet,
- gewährt dem Mitglied einen Nachlass auf die Kosten für pflegerisch Leistungen, so lange es nach dem Pflegeversicherungsgesetz nicht pflegebedürftig ist, aber trotzdem bei seiner
Körperpflege Unterstützung benötigt, - beträgt im Jahr lediglich 18,- bis 22,- Euro je nach Pflegeverein.
Der Jahresbeitrag an einen Pflegeverein ist im Rahmen der Einkommensteuer steuerlich absetzbar.
Download: Antrag für eine Mitgliedschaft in einem Pflegeverein (PDF-Datei)
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