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Wohnberatung hilft in erster Linie älteren Menschen, Kranken und Behinderten
dabei, ihr häusliches Umfeld so zu gestalten, daß sie - trotz ihrer jeweiligen Problematik - möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben können und dort gut zurecht kommen.
So kann es z. B. nach einem Unfall, infolge von Krankheit oder einfach nur aufgrund des ganz natürlichen Alterungsprozesses nötig sein, die Wohnung an die
geänderten Bedürfnisse anzupassen, um die eigene Selbständigkeit zu bewahren.
Laut einer Studie der Universität Bielefeld im Auftrag des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums könnte “eine Wohnanpassung bei jedem vierten
hilfebedürftigen Menschen eine Einweisung ins Heim überflüssig machen...”.
Dabei genügen häufig einfache Maßnahmen, wie Z. B. das Anbringen von Haltegriffen und Handläufen, die Entfernung von Türschwellen bzw. anderen Stolperfallen
oder das Ummöblieren der Wohnung.
Bei Bedarf muß jedoch auch ein Umbau in Betracht gezogen werden, vor allem im Sanitärbereich ist dies oft nötig.
Mit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes erhielten Pflegebedürftige die Möglichkeit eines finanziellen Zuschusses für Maßnahmen zur Verbesserung des
individuellen Wohnumfeldes. Demnach kann ein solcher Zuschuß gewährt werden, “wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige
Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird” (§ 40 Abs.4 Pflegeversicherungs- gesetz).
Besonders die größtmögliche Selbständigkeit der Pflegebedürftigen zu ermöglichen sieht die Wohnberatung hierbei als Herausforderung.
Denn Selbstbestimmung garantiert Würde.
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Auch für pflegende Angehörige
können Wohnanpassungsmaßnahmen eine immense Hilfe darstellen, denn so gut wie nie ist die unmittelbare Umgebung des Betroffenen baulich oder einrichtungsmäßig auf den Fall der Pflege vorbereitet. Rückenleiden bei Pflegepersonen sind daher leider eher die Regel als die Ausnahme.
Wohnberatung kann hier helfen, die geeigneten (baulichen) Lösungen zu finden, um effektiv Hilfe leisten zu können und gleichzeitig von der erhöhten
Selbständigkeit des Pflegebedürftigen zu profitieren.
Doch nicht nur für den Personenkreis der Hilfebedürftigen ist Wohnberatung von Interesse. Auch Bauträgern, die barrierefreien Wohnraum schaffen oder
Privatpersonen, die neu bauen oder umfassend sanieren möchten, steht die Wohnberatungsstelle gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Menschen, die in den eigenen vier Wänden leben möchten, sind gewiß gut damit beraten, heute schon an Morgen zu denken. Mit geringem finanziellen Aufwand macht
es gezielte Planung möglich, Wohnraum so zu gestalten, daß wir uns auch in anderen Lebenslagen noch in ihm bewegen können und uns rundum wohlfühlen.
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Hier einige Tipps bei Neubau oder Altbausanierung
- weder Schwellen noch Stufen - Die Bewegungsflächen, d. h. alle Flächen innerhalb der Wohnung, die zum Begehen der
verschiedenen Räume erforderlich sind, sollten mindestens 120cm*120 cm bis 150cm*150cm groß sein. - Türen sollten eine Breite von mindestens 80 cm aufweisen.
- Möglichst wenige tragende Wände einziehen. - Gute Beleuchtung - auch im Außenbereich - ist wichtig. - Bedienelemente für Haustechnik sollen in einer Höhe von 85 cm bis 100 cm angebracht werden.
Junge, Alte, Behinderte, Nichtbehinderte, Singles oder Familen mit Kindern, beim barrierefreien Wohnen gewinnt jeder an Lebensqualität.
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Die Wohnberatungsstelle in Ladenburg bietet folgende Dienstleistungen:
- nach einem telefonischen Erstkontakt findet meist ein Hausbesuch statt.
- neutrale Beratung über adäquate Hilfsmittel, ambulante Dienste, barrierefreies Wohnen und Umbaumöglichkeiten entsprechend dem individuellen Bedarf
- Beratung über alternative Möglichkeiten, z. B. Umzug, Inanspruchnahme von sozialen Diensten - Beratung über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten von Wohnanpassungsmaßnahmen
- Telefonische Beratung über Verfahrenswege und Finanzierungsmöglichkeiten - Bereitstellung von Informationsmaterial, Herstelleradressen u. ä. - Beratung von jungen Bauherren oder Bauträgern.
- Für einen kleinen Personenkreis auch Hilfestellung bei der Bauleitung (Einholen und Überprüfen von Angeboten, Koordination von Handwerkern, Überwachung von Bauarbeiten, Endabnahme
gemeinsam mit Auftraggeber, u. ä.) Diese intensive Begleitung sollte jedoch eine Ausnahme sein!
Wer kann sich an die Wohnberatungsstelle wenden?
Jeder Betroffene und/oder Interessierte aus den Einzugsgebieten der Sozialstationen Ladenburg, Weinheim und Schriesheim.
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Kosten
Telefonische Beratungen sind kostenlos.
Für Beratungen vor Ort erhebt die Wohnberatungsstelle folgende Entgelte:
- Erstberatung: 28,12 Euro
- Konzeptberatung: 35,79 Euro
Ist der Rat Suchende pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, kommt i. d. R. die zuständige Pflegekasse für diese Kosten auf.
Für viele Personengruppen gibt es Zuschüsse für die Wohnanpassungsmaßnahmen. Vor allem Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes haben häufig
Anspruch auf einen Zuschuß nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Doch auch Krankenkassen, Versicherungen, Arbeitsämter u. ä. können Kostenträger sein. Dies muß anhand der jeweiligen Sachlage geprüft werden.
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Bürozeiten: Mittwoch und Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr
Telefon: 06203 / 92 95 20
e-mail: schreiber@sozialstationladenburg.de
Anschrift: Luisenstr. 1 - 68526 Ladenburg
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